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Häufig gestellte Fragen

E-Check, DGUV V3 oder DGUV V4 – rund um die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier finden Sie die Antworten kompakt und verständlich zusammengefasst. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an.

Allgemein zu E-Check & Prüfpflicht

„E-Check“ ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft. Im gewerblichen Bereich ist damit in aller Regel dieselbe Prüfung gemeint, die die DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 vorschreibt. Ob Sie also von E-Check oder DGUV-Prüfung sprechen: Inhalt, Ablauf und Prüfnormen sind identisch.

Ja. Als Arbeitgeber sind Sie nach der DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu halten. Dazu gehört eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen in Abständen, die Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen.

Ohne nachweisbare Prüfung tragen Sie im Schadens- oder Unfallfall ein erhebliches Haftungsrisiko. Versicherer können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn der Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung fehlt. Hinzu kommen mögliche Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Eine pauschale Frist gibt es nicht. Die Vorschriften nennen Richtwerte, die konkrete Prüffrist legen Sie aber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest – abhängig davon, wie stark Anlagen und Geräte beansprucht werden. Eine Übersicht der gängigen Richtwerte finden Sie in unserem Ratgeber Prüfintervalle.

Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person durchführen. Sie muss über die erforderliche Ausbildung, Kenntnis der einschlägigen Normen und geeignete Messtechnik verfügen. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, erläutern wir im Ratgeber Wer darf prüfen?.

DGUV V3 Prüfung

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für privatwirtschaftliche Unternehmen. Vielen ist sie noch unter ihrem früheren Namen BGV A3 bekannt. Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

Die DGUV V3 gilt für gewerbliche Unternehmen jeder Größe und Branche – vom Handwerksbetrieb über Industrie, Handel und Gastronomie bis zum Bürobetrieb oder zur Arztpraxis. Entscheidend ist nicht die Zahl der Mitarbeiter oder der Geräte, sondern dass Beschäftigte mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten.

Geprüft werden zum einen ortsfeste elektrische Anlagen wie Verteilungen, Steckdosen und fest installierte Maschinen nach DIN VDE 0105-100. Zum anderen werden ortsveränderliche Betriebsmittel – etwa Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel oder Handwerkzeuge – nach DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN EN 50699 geprüft. Was genau in welche Kategorie fällt, erklären wir im Ratgeber Ortsfest vs. ortsveränderlich.

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, denn der Aufwand hängt von der Anzahl der Geräte, der Größe des Objekts und dem Umfang der ortsfesten Anlagen ab. Wir erstellen Ihnen deshalb ein kostenloses, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot. Welche Faktoren den Preis beeinflussen, lesen Sie im Ratgeber E-Check Kosten.

DGUV V4 Prüfung

Die DGUV Vorschrift 4 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand. Sie ging aus der früheren GUV-V A3 der Unfallkassen hervor. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der DGUV V3 und verlangt ebenfalls die regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft.

Der Unterschied liegt im Anwendungsbereich: Die V3 gilt für die Privatwirtschaft, die V4 für die öffentliche Hand. Prüfumfang, Methodik und Prüfnormen sind nahezu identisch. Die DGUV V4 enthält zusätzlich Durchführungsanweisungen für „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“, wie sie in öffentlichen Einrichtungen vorkommen. Mehr dazu im Ratgeber DGUV V3 oder V4?.

Die DGUV V4 betrifft alle Einrichtungen der öffentlichen Hand: Kommunalverwaltungen, Schulen, Kindertagesstätten und Behörden ebenso wie öffentliche Liegenschaften, etwa Rathäuser, Bauhöfe, Sporthallen oder Feuerwehrgerätehäuser. Träger der Vorschrift sind die Unfallkassen als gesetzliche Unfallversicherung für den öffentlichen Bereich.

Ja. Während für ortsfeste Anlagen unter normalen Bedingungen ein Richtwert von vier Jahren gilt, wird für naturwissenschaftliche Fachräume wie Chemie- oder Physikräume häufig ein Richtwert von einem Jahr angesetzt. Grund sind die besonderen Beanspruchungen und Gefährdungen in diesen Räumen. Die konkrete Frist ergibt sich auch hier aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ablauf, Termine & Zusammenarbeit mit EL-Concept

Nach Ihrer Anfrage klären wir im Austausch mit Ihnen Umfang und Besonderheiten Ihres Betriebs und planen die Prüfung gemeinsam. Vor Ort werden Anlagen und Geräte geprüft, alle Ergebnisse protokolliert und geprüfte Betriebsmittel mit einer Prüfplakette versehen. Zum Ende der Prüffrist erinnern wir Sie an die Wiederholungsprüfung. Alle Schritte im Detail: Ablauf und Prüfplakette.

Nein. Die Prüfung lässt sich in den laufenden Betrieb integrieren, indem wir Bereich für Bereich vorgehen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb Ihrer Öffnungs- oder Arbeitszeiten, damit Ihr Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt wird.

Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auch kurzfristige Prüftermine sind möglich – sprechen Sie uns einfach an, wenn es eilig ist.

Bei EL-Concept prüfen ausschließlich unsere eigenen, fest angestellten Elektrofachkräfte oder feste, sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe, mit denen wir dauerhaft zusammenarbeiten. Wir vermitteln Aufträge nicht an wechselnde Subunternehmer weiter und betreiben kein Marktplatz-Modell. Sie wissen also immer, wer bei Ihnen vor Ort ist – und haben mit uns einen festen Ansprechpartner.

Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz. Unsere festangestellten Mitarbeiter sind über ganz Deutschland verteilt, sodass wir Prüfungen an Ihrem Standort – oder an mehreren Standorten – aus einer Hand organisieren können.

Sicherheit, die verbindet - Holen Sie sich Ihr kostenloses Angebot!

Teilen Sie uns einfach mit, was geprüft werden soll - Sie erhalten von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot, meist bereits innerhalb von 24 Stunden. Die Prüfung führen ausschließlich unsere eigenen Elektrofachkräfte und feste Partnerbetriebe durch.

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