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DGUV V3 Prüfung

Rechtssichere Elektroprüfung für Unternehmen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Wir übernehmen das für Sie – deutschlandweit, mit eigenen Elektrofachkräften und auf Wunsch ohne Unterbrechung Ihres Betriebs.

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Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV V3 Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – eine Unfallverhütungsvorschrift, die vielen noch unter ihrem früheren Namen BGV A3 bekannt ist.

Ziel der Vorschrift ist es, Gefährdungen durch elektrischen Strom am Arbeitsplatz so weit wie möglich auszuschließen. Beschädigte Leitungen, fehlerhafte Schutzleiter oder überalterte Verteilungen sind im Alltag oft nicht sichtbar, können aber zu Stromunfällen und Bränden führen. Die regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft macht solche Mängel sichtbar, bevor daraus ein Schaden entsteht.

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für privatwirtschaftliche Unternehmen aller Branchen und Größen – vom Einzelbüro bis zum Produktionsbetrieb. Für öffentliche Einrichtungen existiert mit der DGUV Vorschrift 4 eine inhaltlich weitgehend identische Regelung (mehr dazu weiter unten).

Auf einen Blick

  • Unfallverhütungsvorschrift der DGUV, früher BGV A3
  • Gilt für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft
  • Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherer
  • Prüffristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ergibt sich nicht aus einer einzelnen Vorschrift, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Für Unternehmen sind vor allem drei davon relevant:

DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verlangt in § 5, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraus Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen abzuleiten. Elektrische Geräte und Anlagen sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung.

TRBS 1201

Die Technische Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ konkretisiert die BetrSichV. Sie beschreibt, wie Prüfungen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.

Wichtig ist dabei: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass Prüfungen stattfinden, dass sie von einer befähigten Person – in der Regel einer Elektrofachkraft – durchgeführt werden und dass die Ergebnisse dokumentiert sind. Im Schadensfall wird genau dieser Nachweis von Berufsgenossenschaft und Versicherung angefordert.

Was wird bei der DGUV V3 Prüfung geprüft?

Die DGUV V3 Prüfung unterscheidet zwischen zwei Gruppen elektrischer Betriebsmittel, für die jeweils eigene Normen und Prüfverfahren gelten:

Ortsfeste elektrische Anlagen

Dazu gehören die fest installierte Elektroinstallation eines Gebäudes, Verteilungen und Sicherungskästen, fest angeschlossene Maschinen sowie Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise. Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0105-100 und umfasst unter anderem Besichtigung, Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz sowie die Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen wie FI-Schutzschaltern.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Alles, was per Stecker angeschlossen und während des Betriebs bewegt werden kann: Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Monitore, Drucker, Verlängerungsleitungen, Ladegeräte, Werkstattgeräte. Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0701-0702 bzw. der Nachfolgenorm DIN EN 50699 (VDE 0702) mit Sichtprüfung, Messung und Funktionstest. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette und wird im Prüfprotokoll erfasst.

Die Zuordnung ist nicht immer eindeutig – etwa bei Geräten, die zwar einen Stecker haben, aber praktisch nie bewegt werden. Wie die Einteilung im Detail funktioniert und was das für die Prüfung bedeutet, erklären wir im Ratgeber Ortsfest vs. ortsveränderlich.

Prüffristen: Richtwerte statt starrer Vorgaben

Eine feste gesetzliche Frist nach dem Muster „alle zwölf Monate“ gibt es für die DGUV V3 Prüfung nicht. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt stattdessen, dass der Arbeitgeber die Prüffristen selbst festlegt – auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und abhängig davon, wie stark die Betriebsmittel beansprucht werden.

Als Orientierung dienen die Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 sowie den DGUV Informationen 203-070 und 203-071. Sie haben sich in der Praxis bewährt und werden von Berufsgenossenschaften und Versicherern als angemessen anerkannt:

Ortsveränderliche Betriebsmittel

  • Büro, Verwaltung, Werkstatt: Richtwert 6 Monate. Liegt die Fehlerquote bei früheren Prüfungen nachweislich unter 2 %, kann die Frist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verlängert werden – im Büro auf bis zu 2 Jahre.
  • Baustellen und vergleichbar raue Bedingungen: Richtwert 3 Monate, da Geräte hier deutlich stärker beansprucht werden.

Ortsfeste Anlagen

  • Normale Betriebsbedingungen: Richtwert 4 Jahre (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100).
  • Erhöhte Beanspruchung – etwa in Betriebsstätten mit Feuchtigkeit, Staub oder in Räumen besonderer Art – können kürzere Intervalle angemessen sein, in Einzelfällen bis hin zu jährlichen Prüfungen.

Welche Fristen für Ihren Betrieb sinnvoll sind, klären wir gemeinsam mit Ihnen und halten die Festlegung in der Dokumentation fest. Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Beispielen finden Sie im Ratgeber Prüffristen im Detail.

So läuft die DGUV V3 Prüfung mit uns ab

1

Anfrage

Sie rufen uns an oder nutzen das Kontaktformular. Wir benötigen zunächst nur grobe Angaben: Standort, Art des Betriebs, ungefähre Anzahl der Geräte und Anlagen.

2

Austausch

Wir besprechen Ihre Situation, klären offene Fragen und erstellen ein kostenloses Angebot – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

3

Planung

Termin und Ablauf stimmen wir auf Ihren Betrieb ab. Auf Wunsch prüfen wir außerhalb der Kernarbeitszeit oder abteilungsweise, sodass keine Betriebsschließung nötig ist.

4

Prüfung

Unsere Elektrofachkräfte prüfen vor Ort nach den geltenden Normen: Besichtigen, Messen, Erproben. Kleinere Mängel beheben wir nach Absprache direkt.

5

Protokollierung

Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Sie bekommen ein vollständiges Prüfprotokoll als rechtssicheren Nachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherer.

6

Wiederholung

Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung, damit Ihre Dokumentation lückenlos bleibt.

Was genau auf der Prüfplakette steht und wie das Protokoll aufgebaut ist, lesen Sie im Ratgeber Ablauf & Prüfplakette.

Was Ihr Unternehmen von der DGUV V3 Prüfung hat

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter

Defekte Geräte und Installationen werden erkannt, bevor jemand einen Stromschlag erleidet oder ein Kabelbrand entsteht. Das ist der eigentliche Zweck der Vorschrift – und der wichtigste Grund, sie ernst zu nehmen.

Haftungs- und Versicherungsschutz

Kommt es zu einem Unfall oder Brand, fragen Berufsgenossenschaft und Sachversicherer nach dem Prüfnachweis. Fehlt er, drohen Leistungskürzungen und im Ernstfall die persönliche Haftung der Verantwortlichen. Ein aktuelles Prüfprotokoll belegt, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Weniger Stillstandszeiten

Ein ausgefallener Server, eine defekte Maschine oder ein ausgelöster Hauptschalter kosten schnell mehr als die Prüfung selbst. Wer Mängel planbar behebt, statt auf den Ausfall zu warten, spart Zeit und Nerven.

Längere Lebensdauer der Anlagen

Lose Klemmen, überlastete Stromkreise oder beschädigte Leitungen fallen bei der Prüfung auf und lassen sich mit geringem Aufwand beheben. Das schont Ihre Anlagen und verschiebt teure Ersatzinvestitionen.

Warum EL-Concept?

Die EL-Concept GmbH ist ein Elektro-Meisterfachbetrieb, gegründet 2013. Seit 2017 haben wir uns auf Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 spezialisiert und sind damit deutschlandweit für Unternehmen im Einsatz.

Ein Punkt ist uns dabei besonders wichtig: Alle Prüfungen werden ausschließlich durch unsere eigenen, fest angestellten Elektrofachkräfte oder durch feste, sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe durchgeführt. Wir vermitteln Ihre Anfrage nicht an wechselnde Subunternehmer weiter und betreiben kein Marktplatz-Modell. Sie wissen also, wer bei Ihnen vor Ort ist – und wir stehen für die Qualität der Arbeit gerade.

Ihr kostenloses Angebot erhalten Sie meist innerhalb von 24 Stunden. Die Prüfung selbst planen wir so, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann. Erreichbar sind wir unter der kostenfreien Rufnummer 0800 5 265 265 (Mo–Fr 8–16 Uhr) oder per E-Mail an info@elconcept-gmbh.de.

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DGUV V3 oder DGUV V4 – was gilt für Sie?

Inhaltlich sind beide Vorschriften nahezu deckungsgleich. Der Unterschied liegt im Geltungsbereich: Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an privatwirtschaftliche Unternehmen, die bei einer Berufsgenossenschaft versichert sind. Die DGUV Vorschrift 4 gilt für Einrichtungen der öffentlichen Hand – Kommunen, Schulen, Behörden, Feuerwehren –, deren Unfallversicherungsträger die Unfallkassen sind.

Sind Sie eine öffentliche Einrichtung, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite zur DGUV V4 Prüfung. Die Unterschiede im Detail erklären wir im Ratgeber DGUV V3 vs. V4. Weitere Themen rund um die Elektroprüfung finden Sie in unserem Ratgeber und in den häufig gestellten Fragen.

DGUV V3 Prüfung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihren Betrieb – Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses Angebot. Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 5 265 265 (Mo–Fr 8–16 Uhr) oder nutzen Sie das Formular.

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