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Glossar

DGUV Vorschrift 3, TRBS 1201, Isolationswiderstand: Rund um E-Check und Elektroprüfung wimmelt es von Abkürzungen, Normen und Fachausdrücken. Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich – alphabetisch sortiert, damit Sie schnell finden, was Sie suchen.

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B

Befähigte Person

Der Begriff stammt aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird in der Technischen Regel TRBS 1203 näher beschrieben. Gemeint ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse besitzt, um ein Arbeitsmittel zu prüfen. Bei elektrischen Anlagen und Geräten ist das in der Praxis eine Elektrofachkraft mit Erfahrung in der Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber Wer darf prüfen?

BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine staatliche Rechtsverordnung zum Arbeitsschutz. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – und dazu zählen auch elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die BetrSichV gilt neben der DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 und ergänzt deren Anforderungen; beide Regelwerke greifen bei der Elektroprüfung ineinander.

D

DGUV

Die Abkürzung steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die DGUV gibt unter anderem die DGUV Vorschriften und die DGUV Informationen heraus, in denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz – und damit auch an die Prüfung elektrischer Anlagen – festgelegt sind.

DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Sie schreibt vor, dass diese in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Früher war sie unter dem Namen BGV A3 bekannt, weshalb dieser Begriff bis heute häufig verwendet wird. Alles Wichtige zur Prüfung finden Sie auf unserer Seite DGUV V3 Prüfung.

DGUV Vorschrift 4

Die DGUV Vorschrift 4 ist das Gegenstück zur DGUV Vorschrift 3 für Einrichtungen der öffentlichen Hand – etwa Kommunen, Schulen, Kitas oder Behörden. Inhaltlich sind beide Vorschriften weitgehend identisch; sie unterscheiden sich im Wesentlichen darin, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Die frühere Bezeichnung lautete GUV-V A3. Weitere Informationen bietet unsere Seite DGUV V4 Prüfung.

DIN EN 50699

Diese Norm gilt seit 2021 und beschreibt, wie ortsveränderliche elektrische Geräte nach einer Reparatur oder Änderung sowie im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu prüfen sind. Sie ergänzt beziehungsweise ersetzt Teile der bisherigen DIN VDE 0701-0702 und ist damit heute eine der zentralen Grundlagen für die Geräteprüfung im Betrieb.

DIN VDE 0100

Die DIN VDE 0100 ist eine umfangreiche Normenreihe für das Errichten von Niederspannungsanlagen. Sie legt fest, wie Elektroinstallationen in Gebäuden geplant und ausgeführt werden müssen, damit sie sicher betrieben werden können. Damit bildet sie die technische Grundlage, an der sich auch eine spätere Prüfung der Anlage orientiert.

DIN VDE 0105-100

Diese Norm trägt den Titel „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und regelt, wie elektrische Anlagen sicher betrieben und instand gehalten werden. Ein wichtiger Teil davon ist die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, also etwa der festen Gebäudeinstallation mit Verteilungen und Leitungsnetz. Wird eine Anlage nach DGUV Vorschrift 3 oder 4 geprüft, kommt in der Regel diese Norm zur Anwendung.

DIN VDE 0701-0702

Hinter dieser Bezeichnung steckt ein Normenpaar für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte. Der Teil 0701 beschreibt die Prüfung nach einer Instandsetzung oder Änderung, der Teil 0702 die regelmäßige Wiederholungsprüfung. Seit 2021 wird das Normenpaar durch die DIN EN 50699 ergänzt und in Teilen abgelöst, wird aber in der Praxis nach wie vor häufig genannt.

E

E-Check

Der E-Check ist kein Gesetzesbegriff, sondern ein vom Elektrohandwerk geprägter Sammelbegriff für die Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Im gewerblichen Umfeld ist damit in aller Regel die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder 4 gemeint. Im privaten Wohnbereich bezeichnet der E-Check eine freiwillige Sicherheitsprüfung der Elektroinstallation, etwa vor dem Einzug oder nach einer Sanierung.

Elektrofachkraft (EFK)

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer Erfahrung in der Elektrotechnik die ihr übertragenen Arbeiten selbstständig beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und die nötigen Schutzmaßnahmen treffen kann. Sie führt die eigentliche Prüfung durch: Sie misst, bewertet die Ergebnisse und entscheidet, ob eine Anlage oder ein Gerät sicher weiterbetrieben werden darf. Welche Qualifikation dafür nötig ist, erklärt unser Ratgeber Wer darf prüfen?

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person hat keine elektrotechnische Ausbildung, wurde aber von einer Elektrofachkraft über ihre Aufgaben, die möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterrichtet. Sie darf einfache Tätigkeiten wie Sichtprüfungen übernehmen – allerdings nur unter Anleitung und Aufsicht. Eine vollständige Prüfung mit Messung und abschließender Bewertung darf sie nicht eigenständig durchführen.

Erstprüfung

Als Erstprüfung bezeichnet man die Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels, bevor sie zum ersten Mal in Betrieb genommen werden. Sie stellt sicher, dass die Installation oder das Gerät den geltenden Normen entspricht und gefahrlos genutzt werden kann. Auf die Erstprüfung folgen später die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen.

G

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz, zu der jeder Arbeitgeber verpflichtet ist. Für die Elektroprüfung ist sie deshalb so wichtig, weil hier die konkreten Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel festgelegt werden. Welche Intervalle in der Praxis üblich sind, lesen Sie in unserem Ratgeber Prüfintervalle.

I

Isolationswiderstand

Der Isolationswiderstand ist eine elektrische Messgröße, die bei jeder Prüfung ermittelt wird. Er gibt Auskunft darüber, wie gut die Isolierung eines Geräts oder einer Anlage die stromführenden Teile von berührbaren Teilen trennt. Ein ausreichend hoher Wert bedeutet, dass der Schutz gegen elektrischen Schlag gewährleistet ist; ein zu niedriger Wert deutet auf beschädigte oder gealterte Isolierung hin.

O

Ortsfeste Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel sind elektrische Anlagen und Geräte, die fest installiert sind oder im normalen Betrieb nicht bewegt werden – zum Beispiel Verteilungen, das Leitungsnetz eines Gebäudes oder fest angeschlossene Maschinen. Sie werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft. Den Unterschied zur anderen Kategorie erklärt unser Ratgeber Ortsfest vs. ortsveränderlich.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle elektrischen Geräte, die im Betrieb bewegt oder transportiert werden – etwa die Kaffeemaschine in der Teeküche, die Bohrmaschine in der Werkstatt oder das Verlängerungskabel im Büro. Für ihre Prüfung gelten die DIN VDE 0701-0702 und die DIN EN 50699. Was sie von ortsfesten Anlagen unterscheidet, zeigt unser Ratgeber Ortsfest vs. ortsveränderlich.

P

Prüfplakette

Die Prüfplakette ist die sichtbare Kennzeichnung an einem geprüften Gerät oder einer geprüften Anlage. Sie zeigt auf einen Blick, dass die Prüfung bestanden wurde, und nennt meist auch den nächsten Prüftermin. Die Plakette ersetzt jedoch nicht die ausführliche Dokumentation – sie ergänzt das digitale Prüfprotokoll. Wie beides zusammenspielt, erfahren Sie im Ratgeber Ablauf und Prüfplakette.

Prüfprotokoll

Das Prüfprotokoll ist die vollständige schriftliche oder digitale Dokumentation aller Prüfergebnisse einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels. Darin sind Messwerte, Sichtprüfung, Bewertung und gegebenenfalls festgestellte Mängel festgehalten. Es dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Aufsichtsbehörden und sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.

S

Schutzleiterwiderstand

Der Schutzleiterwiderstand ist eine elektrische Messgröße, die bei der Prüfung ermittelt wird, um die einwandfreie Funktion des Schutzleiters – umgangssprachlich der Erdung – sicherzustellen. Der Schutzleiter leitet im Fehlerfall den Strom sicher ab und sorgt dafür, dass die Sicherung auslöst. Ein zu hoher Widerstand weist auf eine unterbrochene oder schlecht kontaktierte Verbindung hin und ist ein sicherheitsrelevanter Mangel.

T

TRBS 1201

TRBS steht für Technische Regeln für Betriebssicherheit. Die TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie beschreibt unter anderem, wann und in welchem Umfang geprüft werden muss, und gibt Arbeitgebern damit eine praktische Orientierung, wie sie die Vorgaben der Verordnung umsetzen.

W

Wiederholungsprüfung

Die Wiederholungsprüfung ist die regelmäßig wiederkehrende Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels, das sich bereits in Betrieb befindet. Sie stellt sicher, dass die Sicherheit auch nach Jahren der Nutzung, nach Verschleiß oder kleineren Beschädigungen weiterhin gegeben ist. Wie oft sie stattfinden muss, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt – Anhaltspunkte liefert unser Ratgeber Prüfintervalle.

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